Profitieren Sie von den erstklassigen Leistungen als Privatpatient - Qualität zahlt sich aus. Die PKV bietet Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie wählen aus, welche Leistungen Sie zu welchem Preis mit versichern möchten und ab welcher Aufwandshöhe Sie eine Erstattung wünschen. Ob als Selbständige/r, Angestellte/r oberhalb der BBG, Freiberufler oder Beamte/r - für jeden Bedarf das passende Angebot. Mit einem geringeren Umfang an Leistungen für Ihren Krankenversicherungsschutz können Sie unmittelbar an der Prämie sparen. Mit dem Komplett-Versicherungsschutz sind Sie im Ernstfall bestens abgesichert.
Erleichterter Wechsel in die PKV - Wegfall der Drei-Jahres-Regelung

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wird die alte Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2007 galt: Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch Versicherungspflichtgrenze) übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird.
Neue Verdienstgrenze für Wechsel in PKV 2012
Wie in den vergangenen Jahren gelten auch 2012 neue Grenzwerte für privat Krankenversicherte: So kann derjenige in eine private Krankenkasse wechseln, dessen Bruttoeinkommen über der Verdienstgrenze von 50.850 Euro liegt. Nachdem der Maximalverdienst von 2010 auf 2011 leicht gesenkt wurde, steigt der Wert nun wieder an. Die Verdienstgrenzen der vergangenen Jahre im Überglick: 2011 49.500 Euro, 2010 49.950 Euro, 2009 48.600 Euro. Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 575,43 auf 592,88 Euro (zzgl. dem Beitrag zur Pflegeversicherung).
Auch nach der neuen Rechtslage gilt, dass nur regelmäßige Gehaltsbestandteile, also beispielsweise neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen berücksichtigungsfähig sind, während Bonuszahlungen oder einmalige Sonderzahlungen nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen sind. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in welchem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Ausreichend ist vielmehr, dass sein Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.
Wechsler zwischen PKV und GKV. Die Fakten
Je nach Tarif genießen Sie mit einer privaten Absicherung folgende Vorteile:
• alle medizinisch notwendigen Medikamente erhalten Sie ohne Einschränkungen
• keine Praxisgebühr, freie Krankenhauswahl und Behandlung durch Chefärzte,
• Rückerstattung von Beiträgen,
• höhere Erstattung bei Zahnersatz und Zuschuss für Sehhilfen,
• Erstattung bei Heilpraktikerleistungen und vieles mehr.
Jetzt ist es höchste Zeit für eine gute Entscheidung! Wir empfehlen daher eine private LKH-Krankenversicherung mit Krankentagegeld. Damit genießen Sie TOP-Leistungen und sind Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker und im Krankenhaus Ihrer Wahl. Doch auch wenn Sie weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchten, bietet Ihnen die LKH sinnvolle Möglichkeiten der Absicherung.
Hinweis: Auch wer erst in Zukunft in die PKV wechseln kann oder will, kann sich jetzt schon im Rahmen eines Optionstarifes eine Anwartschaft zur Überbrückung der Wartezeit sichern.

